Unsere Verantwortung

Unsere Veranstaltungen finden im Freien in der Natur statt. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Veranstaltungen und auch deren Inhalte aus organisatorischen oder technischen Gründen durch den Einfluss besonderer Umstände, bei Sicherheitsrisiken oder durch höhere Gewalt im Vorfeld, wie auch während der Durchführung ändern oder absagen zu können (z.B bei Unwetter).

Gewährleistung, Haftung  und Versicherung:

Bei allen Veranstaltungen die von dem Naturcamp-Brühl veranstaltet werden, sind die Trainer dazu angehalten besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren.

Das Naturcamp-Brühl schließt für Ihre Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab. Für Schäden jeglicher Art übernehmen die Veranstalter und die Kursleiter keinerlei Haftung. Für Unfälle kommt die Krankenkasse des Teilnehmers auf. Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers. Wir haften auch nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände oder  für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind nach Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist auszufüllen und  dem Naturcamp-Brühl vor der Veranstaltung zu übergeben.

Unsere Trainer sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit die Veranstaltung abbrechen. Nötige Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen.  Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen der Trainer Folge zu leisten.

Das  Naturcamp-Brühl haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern entstehen, es sei denn es liegt in der Sphäre des Naturcamp- Brühl vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Entstandene Schäden sind seitens des Teilnehmers unverzüglich mitzuteilen.

Notfälle:

Obwohl unsere Trainer sehr gut ausgebildet sind und sehr umsichtig handeln, kann dennoch einmal etwas passieren. Dann versorgen wir Wunden und Verletzungen nach dem aktuellen Standard im Rahmen der Ersten Hilfe. Sollten Sie als Personensorgeberechtigte für Ihr Kind diesbezüglich besondere Wünsche haben  so sprechen Sie uns bitte darauf an und informieren Sie uns entsprechend.

Bei Verletzungen und Krankheitsfällen, die nicht mehr in den Rahmen der Ersten Hilfe fallen, kontaktieren wir generell die Personensorgeberechtigten oder angegebene Kontaktpersonen. Sollten wir diese nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der das Kind zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus bringt.